Geboren wurde ich im Jahr 1969 in Hamburg . Dort bin ich aufgewachsen und habe 1988 am Albert-Schweitzer-Gymnasium mein Abitur gemacht. Es folgte der damals verpflichtende Wehrdienst bei der Bundeswehr, unmittelbar im Anschluss das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Anschließend zog ich nach Magdeburg und habe dort von 1994 bis 1996 den Juristischen Vorbereitungsdienst absolviert und währenddessen an meiner Dissertation gearbeitet. Zurückgekehrt nach Hamburg wurde ich dort 1997 (mit 27 Jahren, bin ich stolz drauf!) als Rechtsanwalt zugelassen und im selben Jahr beim Staatsrechtler Prof. Dr. Ingo von Münch an der Universität Hamburg mit der Dissertation „Die Verwaltungshaftung nach Art. 104a Absatz 5 Grundgesetz und ihre Anwendbarkeit auf die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern im Sinne des Art. 91a Grundgesetz“ promoviert.

Schon mein Vater war (und ist) Rechtsanwalt. Meine Mutter stammt aus Brasilien, daher bin ich portugiesischsprachiger Muttersprachler. Viele der Mandanten kommen aus dem lusophonen, also dem portugiesischsprachigen Raum.

Möglicherweise altersgemäß hatten viele Menschen in meinem Umkreis damals, als ich anfing, "Sonne im Herzen und Blei im Fuß", so dass es angesichts einer Vielzahl auf mich zukommender Fälle aus dem Verkehrsrecht nahelag, mich in diesem Bereich zu spezialisieren und den Titel eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zu erwerben. Zerknautschtes Blech lässt mein Herz heute nicht mehr höher schlagen, es wird aber routinemäßig noch immer weggearbeitet. Ansprechender sind Fälle aus dem Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, wenn es also im Brief von der Polizei oder Ordnungsbehörde eingangs heißt: "Ihnen wird vorgeworfen...", dann immer her damit. Abwicklung "kranker" Leasingverträge und noch manch andere weniger ansprechende Aspekte verkehrsrechtlicher Betätigung meide ich heute eher. Aber: Anfragen kostet nichts.

Meine gescheiterte Ehe führte in eine leider recht ausufernde Scheidungsauseinandersetzung, um nicht das Wort "Rosenkrieg" zu benutzen, und da wurde ich dermaßen gebeutelt und von den gegnerischen Rechtsanwälten hart angegangen, dass ich mir nach dem Durchstehen dieser schwierigen Lebensphase zu deren Verarbeitung vornahm, Spezialist und damit Fachanwalt in diesem von mir bis dahin eher gemiedenen Gebiet zu werden. Psychotherapie in eigener Sache sozusagen. So wurde ich zum Fachanwalt für Familienrecht. Heute sehe ich selbstkritisch meinen Anteil an der damals eskalierenden Gesamtauseinandersetzung, und ich bin froh darüber, mit meiner Ex-Ehefrau heute wieder ein unbelastetes, distanziert-freundliches Verhältnis zu haben. Unser Sohn ist mittlerweile erwachsen. Über die Jahre habe ich profunde Kenntnisse im gesamten Familienrecht Deutschlands und auch Portugals erworben und kann meinen Mandanten und Mandantinnen mit einem überreichen Fundus aus Erfahrungen zur Seite stehen und sie in der schwierigen Zeit einer akuten Trennung mit starkem Einsatz begleiten. Mittlerweile, nach über einem Vierteljahrhundert anwaltlicher Tätigkeit, bin ich der Auffassung, dass die Lösung von Ehe-/Beziehungskonflikten viel weniger im Streit als in einem konsensualen Verfahren gesucht werden sollte. Der Mensch als vernunftbegabtes Wesen ist allemal dazu in der Lage, mit etwas Hilfe und Rückenwind auch die gegnerische Perspektive zunächst zu verstehen, die eigene Perspektive in vernünftiger Weise zu vermitteln und somit eine eigenverantwortete Lösung mit dem/der Ex zu erzielen. Das einschlägige Stichwort lautet: Mediation.  Seit einiger Zeit bin ich auch ausgebildeter Mediator (herzlichen Dank meinem lieben und geschätzten Ausbilder Arthur Trossen, Integrierte Mediation), hänge diesen Aspekt aber nicht auch noch ins Schaufenster, da der Tag nun einmal nur vierundzwanzig Stunden hat. Ein unerschöpfliches Thema, ein faszinierendes Verfahren, früher hätte ich es nicht geglaubt, was eine Mediation zu bewirken vermag.

Wo man Familienrecht betreibt, liegt auch das Erbrecht nicht fern. Entsprechendes Fallaufkommen habe ich schwerpunktmäßig in Fällen des deutsch-portugiesischen Rechtsverkehrs. So konnte ich schließlich auch den maximal zulässigen dritten Fachanwaltstitel erwerben und bin zu guter Letzt also auch "Fachanwalt für Erbrecht" geworden.

Bislang war ich - und bin ich noch - tätig als Sozius der Dres Seelmaecker & Seelmaecker Rechtsanwälte PartG mbB, gemeinsam mit meinem Vater RA Dr. Hans-Joachim Seelmaecker sen. und meinem Bruder RA Richard Seelmaecker.  Unser Seniorpartner wird in absehbarer Zeit altersbedingt (nach nun über 50jähriger Tätigkeit) seine Robe endgültig an den Nagel hängen und die beruflichen Interessen meines auch durch seine politische Tätigkeit stark eingespannten Bruders gehen mittlerweile in eine andere Richtung. Daher wird unsere Rechtsanwaltssozietät nun allmählich heruntergefahren und ich arbeite nun von zuhause aus in meiner Einzelkanzlei.

Ich erhoffe mir eine etwas ruhigere anwaltliche Tätigkeit als bisher, nun ja, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Jedenfalls sehe ich mich nicht mehr dazu veranlasst, "jeden Scheiß" zu machen, wofür ich allseits um Verständnis bitte. Mit zunehmendem Lebensalter wird die Lebenszeit immer wertvoller, und da möchte ich mich nicht in einer unendlichen Vielzahl kleiner und kleinster Rechtsstreitigkeiten aufreiben, sondern in gebotener innerer Ruhe meiner geschätzten Mandantschaft Orientierung und tatkräftige Unterstützung bei ihren vor allem verkehrsrechtlichen, familienrechtlichen und erbrechtlichen Anliegen bieten.

Gerne besuche ich mit meiner langjährigen Lebenspartnerin klassische Konzerte in der Elbphilharmonie und bereise nicht nur berufsbedingt Portugal und andere Gegenden. Auch kulinarischen Genüssen und der Herstellung derselben bin ich nicht abhold. Jura ist eben - zum Glück - nicht alles im Leben!

 

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